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Medienmitteilung des Stadtrates Stein am Rhein vom 11. November 2016

Obergerichtsentscheid im Rekursverfahren gegen die Festsetzung der Taxen des Alters- und Pflegeheims

Gegen dieFestsetzung der Taxen des Alters- und Pflegeheims haben 2014 fünf Einwohnerbeim Obergericht rekurriert. Begründet hatten sie ihren Rekurs damit, dasszwischen den Pflege- und Betreuungstaxen und den Beherbergungstaxen einegesetzeswidrige Querfinanzierung stattfinde und die Tagestaxe mit 120 Frankenüberhöht sei. Die Rechnung sei unzulässig manipuliert worden.


Das Obergerichthatte im Rahmen des Normenkontrollverfahrens zu entscheiden, ob der Stadtratdie Aufteilung der Heimtagestaxe in Pflege, Betreuung und Beherbergung dengesetzlichen Vorgaben entsprechend vorgenommen hat.

Heute hat das Obergericht entschieden, dass der Stadtrat sein Ermessen bei der Rechnungslegung eingehalten hat und die Heimtaxen korrekt festgesetzt worden sind. Ebenso sind die Gelder der Jakob und Emma Windler-Stiftung korrekt verwendet worden. Der Stadtrat wie das Personal der Stadtverwaltung und die Heimleitung sind von den erhobenen Vorwürfen entlastet.Das schriftliche Urteil mit den Begründungen wird zugestellt.

Der Stadtratist froh, dass die Angelegenheit heute entschieden worden ist.

Stadtrat Stein am Rhein