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Einbürgerung (Schweizerin/Schweizer)

Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Stein am Rhein erhalten?

Voraussetzung ist, dass Sie seit mindestens zwei Jahren durchgehend in Stein am Rhein wohnhaft sind.

Für die Bearbeitung des Einbürgerungsgesuches sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Einbürgerungsgesuch
    schriftlich, mit kurzem Lebenslauf
  • Erklärung
    schriftlich, über Beibehaltung oder Verzicht des bisherigen Bürgerrechts
  • Schriftliche Zustimmung des Minderjähren ab 16 Jahren
  • Zustimmung bei gemeinsamer elterlicher Sorge
    des nicht in die Einbürgerung einbezogenen Elternteils eines minderjährigen Kindes
  • Wohnsitzbestätigung
    für die 2 bzw. letzten 12 Jahre
  • Personenstandsausweis*
    für Ledige
  • Familienausweis*
    für Verheiratete, Verwitwete, Geschiedene eingetragene oder aufgelöste Partnerschaft, woraus der Zivilstand hervorgeht

* Diese Ausweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein und können beim zuständigen Zivilstandsamt des bisherigen Heimatorts bezogen werden, sofern die Personendaten noch nicht im informatisierten Standesregister figurieren (bitte beim zuständigen Zivilstandsamt anfragen).

Die Gebühr beträgt CHF 250.00.

Weitere Informationen finden Sie auf nachfolgendem Merkblatt:

Merkblatt Schweizer Bürgerrecht
Merkblatt Schweizer Bürgerrecht Beilagen