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Bürgerrechtsentlassung

Aus einem Bürgerrecht wird nur entlassen, wer ein anderes Bürgerrecht gleicher Stufe oder dessen feste Zusicherung besitzt und nicht im Gebiet des Gemeinwesens (Gemeinde/Kanton/Schweiz) wohnt, dessen Bürgerrecht er aufgeben will.

Entlassung aus dem Schaffhauser Gemeinde- oder Kantonsbürgerrecht: Entlassungsgesuche sind beim Amt für Justiz und Gemeinden, Mühlentalstrasse 105, 8200 Schaffhausen, einzureichen unter Beilage einer Wohnsitzbescheinigung sowie einer Kopie der Identitätskarte.

Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht: Gesuche um Entlassung aus dem Schweizer Bürgerrecht sind über die zuständige schweizerische Vertretung im Ausland einzureichen. Die Verfahren werden vom Staatssekretariat für Migration geführt.