Navigieren in Stein am Rhein

Gesuch Nachtparkieren

Gestützt auf die Verordnung der Stadt Stein am Rhein, über das nächtliche Dauerparkieren von Motorfahrzeugen oder Anhänger auf öffentlichem Grund vom 21. Sept. 2001 ist es in Stein am Rhein nur mit behördlicher Bewilligung gestattet ist, Kraftfahrzeuge oder Anhänger über Nacht regelmässig auf öffentlichem Grund oder auf allgemein zugänglichen Parkplätzen abzustellen. Für die Beantragung dieser Bewilligung nutzen Sie bitte das nachfolgene Gesuchsformular.

Gesuch Nachtparkieren