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Reklamegesuch

Das Anbringen von Aussenreklamen wie Reklameschilder, Lichtreklamen, Transparente, Schaukästen, Aufschriften und Bemalungen, sowie anderer Vorkehrungen zu Reklamezwecken bedarf einer Bewilligung der Stadtpolizei. Auch ein Ersatz oder eine Neubeschriftung von bestehender Reklame ist bewilligungspflichtig. Mithilfe des nachfolgenden Gesuchs können Sie eine Bewilligung beantragen.

Reklamegesuch