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Grabmalgesuchsformular

Bei Erdbestattungen dürfen Grabmäler frühestens zwölf Monate nach der Bestattung gesetzt werden. Bei Urnenbestattungen gilt keine Wartefrist. In jedem Fall darf das Grabmal erst aufgestellt werden, wenn das Grabmal durch das Bestattungsamt bewilligt ist und der Friedhofgärtner oder die Friedhofgärtnerin das Grab vorbereitet hat.

Das untenaufgeführte Gesuchsformular bezieht sich ausschliesslich auf den Stadtfriedhof. Grabmalgesuche für den Friedhof Burg sind an die Evang.-ref. Kirchgemeinde Burg, uf Burg 3, 8260 Stein am Rhein zu richten.

Grabmalgesuchsformular