Anmeldung Hund
Kennzeichnung und Registrierung
Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung darf ausschliesslich von einem in der Schweiz tätigen Tierarzt vorgenommen werden. Dieser registriert den Hund anschliessend in AMICUS. Ein im Ausland gechipter Hund muss nach Zuzug vom Ausland nicht neu gekennzeichnet, aber ebenfalls durch einen in der Schweiz tätigen Tierarzt in AMICUS registriert werden.
Meldepflicht
Alle Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet ihre Hunde innert 30 Tagen nach Anschaffung bei der Gemeinde anzumelden. Diese kann per untenstehendem Formular, per E-Mail oder persönlich am Schalter der Einwohnerdienste erfolgen. Für die Anmeldung benötigen wir folgende Unterlagen / Angaben:
- Kopie Hundepass
- Anschaffungsdatum
Hundehalter/innen müssen Änderungen Ihrer Personalien, Halterwechsel, Zu-, Um- oder Wegzüge sowie den Tod Ihres Hundes innert 30 Tagen der Wohnsitzgemeinde melden.
Amicus
Hunde und Halter müssen in einer zentralen Hundedatenbank (AMICUS) registriert sein. Wer zum ersten Mal Hundehalter werden möchte, muss sich vorgängig von der Wohnsitzgemeinde in AMICUS registrieren lassen. Anschliessend werden Ihnen von AMICUS persönliche Benutzerdaten und ein Passwort per Post zugestellt. Mit diesem Login können Sie auf Ihre Daten in AMICUS zugreifen und Mutationen selbständig vornehmen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter www.amicus.ch.