Gesuch Boulevard-Restaurant
Sowohl Boulevardgastronomie (Boulevardcafés, -restaurants oder -lounges auf öffentlichem Grund) wie auch Aussenwirtschaften (auf privatem Grund) sind bewilligungspflichtig und setzen einen von der Behörde abgenommenen Gastwirtschaftsbetrieb voraus. Mithilfe des beigefügten Gesuchs können Sie eine Bewilligung beantragen.