Umzugsmeldung (An-/Abmeldug, Adresswechsel)
Anmeldung
Schweizer Bürger und Bürgerinnen
- persönliche Vorsprache am Schalter oder via eUmzugCH
- die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
- Heimatschein/Familienausweis
- Familienbüchlein (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
- Gültige Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Kärtchen (nur wenn das Ablaufdatum auf der Rückseite steht)
- Mietvertrag oder Untermietvertrag mit Einverständnis des Vermieters
- Kaufvertrag (bei Eigentum)
Anmeldung von Kindern getrennt lebender Eltern:
Zusätzlich mitzubringende Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Sorgerechtsregelung (beidseitig unterzeichnet)
Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger
Ausländische Staatsangehörige
- persönliche Vorsprache am Schalter
- die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
Zuzug innerhalb des Kantons Schaffhausen
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU-Bürger)
- Original Ausländerausweis
- Geburtsschein
- Eheschein, Scheidungsurteil oder Familienstammbuch (Je nach Zivilstand)
- Gültige Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Kärtchen (nur wenn das Ablaufdatum auf der Rückseite steht)
- Mietvertrag oder Untermietvertrag mit Einverständnis des Vermieters
- Kaufvertrag (bei Eigentum)
Die Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung richtet sich nach den kantonalen Gebühren und muss bei der persönlichen Abholung bar entrichtet werden.
Zuzug übrige Schweiz (Kantonswechsel) EU/EFTA Bürger
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU-Bürger)
- Ausländerausweis
- Geburtsschein (Je nach Zivilstand)
- Eheschein, Scheidungsurteil oder Familienstammbuch (Je nach Zivilstand)
- Gesuch für Kantonswechsel:
- Formular A1 (nur bei Aufenthaltsbewilligung)
- Aktuelle Anstellungsbestätigung des Arbeitsgebers, dass das Arbeitsverhältnis ungeküdigt ist (nur bei Aufenthaltsbewilligung)
- Krankenkassen-Police (KVG) oder das Krankenkassen-Kärtchen (nur wenn das Ablaufdatum auf der Rückseite steht)
- Mietvertrag oder Untermietvertrag mit Einverständnis des Vermieters
- Kaufvertrag (bei Eigentum)
Zuzug von Drittausländern / Nicht EU-Bürger / Kantonswechsel
- Gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU-Bürger)
- Ausländerausweis
- Geburtsschein (Je nach Zivilstand)
- Eheschein, Scheidungsurteil oder Familienstammbuch (Je nach Zivilstand)
- Gesuch für Kantonswechsel:
- Formular A1 (nur bei Aufenthaltsbewilligung)
- Aktuelle Anstellungsbestätigung des Arbeitsgebers, dass das Arbeitsverhältnis ungeküdigt ist (nur bei Aufenthaltsbewilligung)
- Krankenkassen-Police (KVG) oder das Krankenkassen-Kärtchen (nur wenn das Ablaufdatum auf der Rückseite steht)
- Mietvertrag oder Untermietvertrag mit Einverständnis des Vermieters
- Kaufvertrag (bei Eigentum)
- Auszug aus dem Zentralstrafregister in Bern; nicht älter als 1 Monat
- Auszug aus dem Betreibungsregister der letzten fünf Jahre; nicht älter als 1 Monat
- Bestätigungen über allfällige Sozialleistungsbezüge aller Wohnsitzgemeinden der letztenfünf Jahre
- Formular Merkblatt Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige Wer ohne erforderliche vorgängige Bewilligung den Wohnort in einen anderen Kanton verlegt, wird gemäss Art.120 Abs.1 lit. c AIG mit Busse bestraft.
Betreibungsamt
Strafregisterauszug
Zuzug vom Ausland bei Erwerbstätigkeit
- gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU-Bürger)
- 1 Passfoto (35mm x 45mm)
- Arbeitsvertrag
- Geburtsschein
- Eheschein, Scheidungsurteil oder Familienstammbuch (Je nach Zivilstand)
- Formular A1 bei EU-Bürgern
- Zusicherung Amt für Migration (bei Drittausland)
Zuzug vom Ausland mit Zusicherung (Auslandverfahren)
- gültiger Reisepass inkl. Visum und Einreisestempekl
- 2 Passfoto (35mm x 45mm)
- Zusicherung
Links
Abmeldung
Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen.
Nötige Unterlagen:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Identitätsnachweis oder Pass (Identitätskarte/Reisepass)
- Schriftenempfangsschein / Niederlassungs- / Aufenthaltsausweis
Ausländerinennen und Ausläner
- Reisepass oder Personalausweis
- Ausländerausweis
- Melden Sie sich mit den nötigen Unterlagen persönlich am Schalter der Einwohenrdienste oder erfassen Sie Ihre Abmeldung via eUmzugCH.
- Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde mit den Ortsspezifischen Unterlagen an.
Adresswechsel
- persönliche Vorsprache am Schalter oder via eUmzugCH
- die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen
Wir benötigen folgende Unterlagen:
Schweizer Bürgerinnen und Bürger
- Schriftenempfangsschein/Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis
- Identitätsnachweis (Identitätskarte/Pass)
- Kopie Mietvertrag / Kopie Kaufvertrag
- evtl. Untermietvertrag (inkl. Einverständnis Vermieter)
Ausländerinnen und Ausländer
- Ausländerausweis/e
- Kopie Mietvertrag / Kaufvertrag