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Umzugsmeldung (An-/Abmeldug, Adresswechsel)

Anmeldung

Schweizer Bürger und Bürgerinnen

  • persönliche Vorsprache am Schalter oder via eUmzugCH
  • die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Identitätsnachweis (Pass oder Identitätskarte)
  • Heimatschein/Familienausweis
  • Familienbüchlein (bei verheirateten, geschiedenen und verwitweten Personen)
  • Gültige Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Kärtchen (nur wenn das Ablaufdatum auf der Rückseite steht)
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag mit Einverständnis des Vermieters
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)

Anmeldung von Kindern getrennt lebender Eltern:

Zusätzlich mitzubringende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Sorgerechtsregelung (beidseitig unterzeichnet)

Erklärung über die elterliche Sorge zur Wohnadresse Minderjähriger

Ausländische Staatsangehörige

  • persönliche Vorsprache am Schalter
  • die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

Zuzug innerhalb des Kantons Schaffhausen

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU-Bürger)
  • Original Ausländerausweis
  • Geburtsschein
  • Eheschein, Scheidungsurteil oder Familienstammbuch (Je nach Zivilstand)
  • Gültige Krankenkassen-Police (KVG) oder Krankenkassen-Kärtchen (nur wenn das Ablaufdatum auf der Rückseite steht)
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag mit Einverständnis des Vermieters
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)

Die Bearbeitungsgebühr für die Anmeldung richtet sich nach den kantonalen Gebühren und muss bei der persönlichen Abholung bar entrichtet werden.

Zuzug übrige Schweiz (Kantonswechsel) EU/EFTA Bürger

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU-Bürger)
  • Ausländerausweis
  • Geburtsschein (Je nach Zivilstand)
  • Eheschein, Scheidungsurteil oder Familienstammbuch (Je nach Zivilstand)
  • Gesuch für Kantonswechsel:
  • Aktuelle Anstellungsbestätigung des Arbeitsgebers, dass das Arbeitsverhältnis ungeküdigt ist (nur bei Aufenthaltsbewilligung)
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder das Krankenkassen-Kärtchen (nur wenn das Ablaufdatum auf der Rückseite steht)
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag mit Einverständnis des Vermieters
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)

Zuzug von Drittausländern / Nicht EU-Bürger / Kantonswechsel

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU-Bürger)
  • Ausländerausweis
  • Geburtsschein (Je nach Zivilstand)
  • Eheschein, Scheidungsurteil oder Familienstammbuch (Je nach Zivilstand)
  • Gesuch für Kantonswechsel:
  • Aktuelle Anstellungsbestätigung des Arbeitsgebers, dass das Arbeitsverhältnis ungeküdigt ist (nur bei Aufenthaltsbewilligung)
  • Krankenkassen-Police (KVG) oder das Krankenkassen-Kärtchen (nur wenn das Ablaufdatum auf der Rückseite steht)
  • Mietvertrag oder Untermietvertrag mit Einverständnis des Vermieters
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)
  • Auszug aus dem Zentralstrafregister in Bern; nicht älter als 1 Monat
  • Auszug aus dem Betreibungsregister der letzten fünf Jahre; nicht älter als 1 Monat
  • Bestätigungen über allfällige Sozialleistungsbezüge aller Wohnsitzgemeinden der letztenfünf Jahre
  • Formular Merkblatt Kantonswechsel für Drittstaatsangehörige Wer ohne erforderliche vorgängige Bewilligung den Wohnort in einen anderen Kanton verlegt, wird gemäss Art.120 Abs.1 lit. c AIG mit Busse bestraft.

Betreibungsamt
Strafregisterauszug

Zuzug vom Ausland bei Erwerbstätigkeit

  • gültiger Reisepass oder Personalausweis (nur EU-Bürger)
  • 1 Passfoto (35mm x 45mm)
  • Arbeitsvertrag
  • Geburtsschein
  • Eheschein, Scheidungsurteil oder Familienstammbuch (Je nach Zivilstand)
  • Formular A1 bei EU-Bürgern
  • Zusicherung Amt für Migration (bei Drittausland)

Zuzug vom Ausland mit Zusicherung (Auslandverfahren)

  • gültiger Reisepass inkl. Visum und Einreisestempekl
  • 2 Passfoto (35mm x 45mm)
  • Zusicherung

Links

Abmeldung

Die Abmeldung muss spätestens am Tag des Wegzugs erfolgen.

Nötige Unterlagen:

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Identitätsnachweis oder Pass (Identitätskarte/Reisepass)
  • Schriftenempfangsschein / Niederlassungs- / Aufenthaltsausweis

Ausländerinennen und Ausläner

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Melden Sie sich mit den nötigen Unterlagen persönlich am Schalter der Einwohenrdienste oder erfassen Sie Ihre Abmeldung via eUmzugCH.
  • Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen persönlich bei der neuen Wohnsitzgemeinde mit den Ortsspezifischen Unterlagen an.
Adresswechsel
  • persönliche Vorsprache am Schalter oder via eUmzugCH
  • die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen

Wir benötigen folgende Unterlagen:

Schweizer Bürgerinnen und Bürger

  • Schriftenempfangsschein/Niederlassungs- oder Aufenthaltsausweis
  • Identitätsnachweis (Identitätskarte/Pass)
  • Kopie Mietvertrag / Kopie Kaufvertrag
  • evtl. Untermietvertrag (inkl. Einverständnis Vermieter)

Ausländerinnen und Ausländer

  • Ausländerausweis/e
  • Kopie Mietvertrag / Kaufvertrag
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