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Merkblatt Grabfonds

Auf Wunsch der Angehörigen übernimmt die Stadt Stein am Rhein den Unterhalt von Gräbern (Pflege und Bepflanzung). Sie führt zu diesem Zweck einen Grabfonds. Die Angehörigen leisten eine einmalige Zahlung in den Grabfonds für die Grabpflege für die gesamte Dauer bzw. Restdauer der Grabesruhe.

Merkblatt Grabfonds

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