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Zuzug / Umzug / Wegzug ausländische Staatsangehörige

Gemeindegesetz des Kantons Schaffhausen (SHR 120.100) Art. 89 Abs. 1
Wer in eine Gemeinde zuzieht, in ihr umzieht oder aus der Gemeinde wegzieht, hat dies innert 14 Tagen der zur Führung des Einwohnerregisters zuständigen Stelle zu melden.

Anmeldung, Umzug, Abmeldung innerhalb Gemeinde/Kanton

Anmeldegebühr für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger

Bei der Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle wird eine Anmeldegebühr erhoben.

  • CHF 30.00 für volljährige Einzelpersonen
  • CHF 30.00 pro Familie

Als Familie gelten Ehepaare und eingetragene Partnerschaften, unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind, sowie Familien mit Kindern


Ausländische Staatsangehörige

  • persönliche Vorsprache am Schalter
  • die Anmeldung ist innerhalb 14 Tagen vorzunehmen

Bitte beachten Sie, dass der Anmelde- resp. Umzugsprozess für ausländische Staatsangehörige ab 01.01.2026 in 2 Schritten erfolgt:

 

Schritt 1 - Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde

Welche Dokumente benötigen Sie?

Zuzug vom Ausland (eUmzug nicht möglich)

  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil oder weitere Zivilstanddokumente (allenfalls mit Übersetzung)
  • Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard) bis spätestens drei Monate nach der Wohnsitznahme in der Schweiz (Art. 3 Abs. 1 KVG)
  • Gültiger Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung
    (bei Untermiete)
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)

Zuzug aus einem anderen Kanton (eUmzug für Drittausländer nicht möglich)

  • gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil oder weitere Zivilstanddokumente (allenfalls mit Übersetzung)
  • Ausländerausweis
  • Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
  • Gültiger Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung
    (bei Untermiete)
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)

Umzug innerhalb des Kantons Schaffhausen (eUmzug möglich)

  • Gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
    Geburtsschein bzw. Abstammungsurkunde, Eheschein, rechtskräftiges Scheidungsurteil oder weitere Zivilstanddokumente (allenfalls mit Übersetzung)
  • Ausländerausweis
  • Schweizer Krankenkassennachweis (Police oder Medicard)
  • Gültiger Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung
    (bei Untermiete)
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)

Umzug innerhalb der Gemeinde (eUmzug möglich)

  • Ausländerausweis
  • Gültiger Mietvertrag oder schriftliches Einverständnis der Verwaltung
    (bei Untermiete)
  • Kaufvertrag (bei Eigentum)

 

Schritt 2 - An-/Ummeldung beim Kantonalen Migrationsamt in Schaffhausen

Nach erfolgter Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle Stein am Rhein erhält das Migrationsamt des Kantons von dieser eine entsprechende Mitteilung.

Alle Informationen dazu finden Sie  hier 


Abmeldung aus der Gemeinde (eUmzug ins Ausland nicht möglich, Kantonswechsel für Drittausländer nicht möglich)

Bitte beachten Sie, dass der Abmeldeprozess ausschliesslich bei der Einwohnerkontrolle der Gemeinde zu erfolgen hat. Der Gang zum Migrationsamt des Kantons Schaffhausen entfällt.

Welche Dokumente benötigen Sie?

  •  gültiger Reisepass bzw. Personalausweis
  • Ausländerausweis
  • Bei Wegzug innerhalb der Schweiz in den Monaten November und Dezember Anschluss-Mietvertrag für die neue Wohnung

Wichtiger Hinweis bei Wegzug in einen anderen Kanton
Gemäss Art. 37 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer müssen Personen mit einer Kurzaufenthalts-, Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, die ihren Wohnort in einen anderen Kanton verlegen wollen, im Voraus eine entsprechende Bewilligung des neuen Wohnkantons beantragen. Erst nach Erhalt der Bewilligung zum Kantonswechsel kann der Wegzug von Stein am Rhein erfolgen.

Wir bitten Sie, sich vor der Abmeldung in Stein am Rhein bei der Migrationsbehörde Ihres neuen Wohnkantons über die dort geltenden Zuzugsformalitäten zu informieren.

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