Navigieren in Stein am Rhein

Erhöhung Abfallgebühren per 1. Januar 2025

Der Stadtrat hat beschlossen, die Abfallgebühren per 1. Januar 2025 wie folgt anzupassen:

  • Grundgebühr für Personen ab dem 20. Altersjahr: Erhöhung von CHF 30.00 auf CHF 60.00
  • Grundgebühr für Kleingewerbe: Erhöhung von CHF 70.00 auf CHF 90.00
  • Grundgebühr für Grossgewerbe: Erhöhung von CHF 200.00 auf CHF 240.00

Der Preisüberwacher hat die vom Stadtrat vorgeschlagene Tarifanpassung bestätigt und festgehalten, dass die Erhöhung erforderlich ist und keine Einwände bestehen. Gleichzeitig regt er eine Überprüfung des Gebührenmodells an, um das Verursacher- sowie das Äquivalenzprinzip langfristig zu berücksichtigen. Der Stadtrat hat deshalb gemäss Art. 14 Abs. 2 des Preisüberwachungsgesetzes die Tarifanpassung in seinem Entscheid zu begründen. Dies hat er in einem Schreiben vom 19. Mai 2025 an den Preisüberwacher wie folgt getan:

Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2. April 2025, in dem Sie Ihre Empfehlungen zur Erhöhung der Abfallgebühren dargelegt haben. In Ihrem Schreiben stellen Sie die geplante Gebührenerhöhung als gegeben dar und empfehlen zusätzlich die Einführung einer Grüngutabfuhrgebühr sowie eine Anpassung des Gebührenmodells.

Seit der Einreichung der angepassten Abfallgebühren zur Prüfung bei Ihnen hat der Verband KVA Thurgau mit Schreiben vom 14. März 2025 zudem die Einwohnergemeinde darüber informiert, dass die jährliche Rückerstattung an die Verbandsgemeinden ab dem Jahr 2026 eingestellt wird. Ab diesem Zeitpunkt werden zudem keine finanziellen Mittel mehr für die Anschubfinanzierung von Sammelbehältern zur Verfügung gestellt. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Stärkung des Eigenkapitals, um den Fremdmittelbedarf und die daraus folgenden Zinskosten zu verringern und die finanzielle Belastung durch das geplante Ersatzbauprojekt der KVA Thurgau insgesamt zu reduzieren.

Für die Abfallentsorgung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein bedeutet dies eine jährliche Reduktion der Erträge um rund CHF 42'000. In den letzten Jahren wurde die Verbandsgemeinden von der KVA mit einem Betrag von CHF 12.00 pro Einwohner finanziell unterstützt. Ab dem Jahr 2026 entfällt diese Rückerstattung.

Der Stadtrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 30. April 2025 angesichts der veränderten Ausgangslage beschlossen, die Ihnen vorgelegten Abfallgrundgebühren um weitere CHF 10.00 je Gebührenkategorie gleichmässig zu erhöhen, um den Wegfall der Rückerstattungen auszugleichen. Zusätzlich wurde entschieden, das Abfallreglement zeitnah einer Teilrevision zu unterziehen. Ziel dieser Revision ist eine umfassende Überprüfung der bestehenden Regelungen, mit besonderem Augenmerk auf eine faire und transparente Verteilung der Gebührenlast – insbesondere im Hinblick auf die Grüngutabfuhr. Ihre Anträge werden im Rahmen dieser Arbeiten ebenfalls geprüft. Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzbarkeit einer differenzierten Grund- und Grüngutabfuhrgebühr nach Haushaltskategorie oder vergleichbaren Kriterien zu klären. Dabei ist sicherzustellen, dass ein allfälliges neues Gebührenmodell praxistauglich bleibt und keinen übermässigen administrativen Aufwand verursacht.

Die Gebühren für das Jahr 2025 präsentieren sich wie folgt:

Kalkulation Anzahl Tarif alt 
[CHF]
Tarif neu 
[CHF]
Gebühr alt Gebühr neu Tariferhöhung 
[%]
Grundgebühr Private 2'977 30.00 60.00 89'310.00 178'620.00 100.00
Grundgebühr Kleingewerbe 335 70.00 90.00 23'450.00 30'150.00 28.57
Grundgebühr Grossgewerbe 21 200.00 240.00 4'200.00 5'040.00 20.00
Total Ertrag aus Grundgebühr       116'960.00 213'810.00 82.81

Die Erhöhung der Abfallgebühren ist eine notwendige Massnahme, um die durch den Wegfall der Rückerstattungen verursachten Mindereinnahmen auszugleichen, den steigenden Kosten in der Abfallbewirtschaftung Rechnung zu tragen und eine kostendeckende Finanzierung der Abfallentsorgung sicherzustellen.

Stadtrat Stein am Rhein


Erhöhung Abfallgebühren per 1. Januar 2025
Stellungnahme Preisüberwacher