Politische Vorstösse
Vorstösse sind parlamentarische Handlungsinstrumente, mit denen Einwohnerratsmitglieder Anstösse für Massnahmen oder für neue Rechtsbestimmungen geben sowie Auskünfte oder Berichte verlangen können. Stimmberechtigte hingegen können durch Instrumente wie Initiativen, Referenden oder Petitionen politische Anliegen einbringen und direkt Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
2025
Motion «Überarbeitung Boulevardverordnung von Stein»
Motion «Einführung eines elektronischen Parkleitsystems mit Anzeige- und App-Lösung»
2024
Volksmotion «Verlegung Pumptrack»
Postulat «Erstellung zweiter Notausstieg an der Schiffländi» von Werner Käser und Roman Suter
Volksinitiative «Digitalisierung mit Glasfaser»
2023
Postulat «Tagesschule für ein familienfreundliches Stein am Rhein» von Lorena Montenegro Uribe
Interpellation «Kleinschifffahrtshafen» von Nicole Lang
Interpellation «Abgelehntes Reglement Nutzung öffentlicher Raum» von Peter Spescha
Dem Parlament stehen folgende Instrumente zur Verfügung:
Motion
Durch eine Motion wird dem Stadtrat der Auftrag erteilt, eine Vorlage zur Änderung, Ergänzung oder zum Neuerlass der Verfassung, von Gesetzen, Verordnungen oder für andere, in die Zuständigkeit des Einwohnerrats oder der Einwohnergemeinde fallende Beschlüsse, zu erarbeiten.
Postulat
Ein Postulat beauftragt den Stadtrat zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei. Es kann auch ein Bericht über einen anderen in den Aufgabenkreis der Stadt fallenden Gegenstand verlangt werden.
Interpellation
Mit Interpellationen können die Mitglieder des Einwohnerrats vom Stadtrat Auskunft verlangen über jede die Verwaltung oder das öffentliche Interesse der Stadt betreffende Angelegenheit.
Den Stimmberechtigten stehen folgende Instrumente zur Verfügung:
Volksinitiative
100 Stimmberechtigten steht für die Schaffung neuer Gemeindeaufgaben und Einrichtungen, zum Erlass, zur Abänderung oder Aufhebung von Vorschriften der Verfassung und von allgemein verbindlichen Reglementen das Initiativrecht zu.
Referendum
Einige Beschlüsse des Einwohnerrates unterliegen gemäss Art. 10 der Verfassung der Einwohnergemeinde Stein am Rhein dem fakultativen Referendum. Diese Beschlüsse treten in Kraft, ohne dass zuvor eine Volksabstimmung durchgeführt wird. 100 Stimmberechtigte haben jedoch die Möglichkeit, das Referendum zu ergreifen, sofern sie eine Volksabstimmung wünschen.
Volksmotion
Zehn Stimmberechtigte haben das Recht, dem Einwohnerrat eine schriftlich begründete Volksmotion einzureichen. Der Einwohnerrat behandelt diese sinngemäss wie eine Motion seiner Mitglieder.
Petition
Mit Petitionen können Stimmberechtigte eine Beschwerde oder eine Bitte einrichen, um sich über die Politik der Stadt zu beschweren oder die Stadt um etwas zu bitten.