Häufig gestellte Fragen
Alles Wissenswerte zur Neugestaltung der Schiffländi finden Sie hier.
Worüber wird am 9. Juni 2024 abgestimmt?
Die Stimmberechtigten von Stein am Rhein können über einen Baukredit in der Höhe von 5,82 Millionen Franken für die Neugestaltung der Schiffländi befinden.
Kann sich Stein am Rhein eine solche Investition überhaupt leisten?
Die Jakob und Emma Windler-Stiftung schenkt der Stadt Stein am Rhein aus Anlass ihres 30-jährigen Bestehens insgesamt 13,2 Millionen Franken für diverse Projekte zur Aufwertung und Sanierung des Rheinufers und der Schiffländi. Die jetzt vorliegende Neugestaltung der Schiffländi ist Teil dieses Geschenks. Für die Stadt Stein am Rhein entstehen keine Investitionskosten. Die Stadt hat später die Unterhaltskosten von jährlich rund 10‘000 Franken zu tragen.
Was verbessert sich durch die Neugestaltung der Schiffländi?
Das Projekt ist das Resultat eines breit angelegten Mitwirkungsprozesses. Die Pläne zur Neugestaltung berücksichtigen die Bedürfnisse und Wünsche von verschiedenen Anspruchsgruppen und vereinen unterschiedliche Anliegen in bestmöglicher Weise. Kurz: Die Schiffländi wird schöner, nutzungsfreundlicher und sicherer.
Was konkret sind die Vorzüge der Neugestaltung?
Über allem steht die deutlich verbesserte Aufenthaltsqualität mit verschiedenen Plätzen für verschiedene Ansprüche. Es sind verschiedene Elemente, die dazu beitragen. So zum Beispiel die grosszügige Bepflanzung mit Bäumen, was schön anzuschauen ist und gleichzeitig zu einer wohltuenden und studienmässig belegten Abkühlung des ganzen Platzes führt. Weiter zu erwähnen ist der grosse Pavillon, der als Wetter- und Sonnenschutz für Schiffspassagiere und Besucherinnen, aber auch als Bühne für die Vereine dient, der Brunnen mit Wasserspiel, die vielen mobilen Sitzgelegenheiten, der direkte Wasserzugang über eine breite Treppenanlage, die atmosphärische Lichtgestaltung, und – ganz wichtig – das auf Sicherheit bedachte Verkehrsregime.
Wie sieht das Verkehrsregime aus?
Die Schiffländi wird eine Fussgängerzone und weitestgehend vom motorisierten Verkehr befreit. Die vorhandenen PKW-Parkplätze werden aufgehoben. Die Zufahrt zur Schiffländi ist für den Zubringerdienst, analog der Altstadt, nur noch eingeschränkt gestattet. Anwohnende können mit polizeilicher Bewilligung uneingeschränkt zu ihren Liegenschaften gelangen. Die Zufahrt erfolgt um die Suumetzg via Choligass in die Undergass und Metzgass. Ausschliesslich die Zufahrt von Anlieferungen (grosse Fahrzeuge zu eingeschränkten Zeiten) und Anwohnenden zur Schwarzhorngass und Bärengass erfolgt über die Schiffländi. Das Velofahren ist zwischen der Häuserfassade und den Restaurantterrassen gar nicht und auf dem restlichen Platz nur im Schritttempo erlaubt. Die Führung der Verkehrsströme erfolgt nicht über bauliche Elemente, sondern über eine subtile Platzzonierung und Anordnung der Vegetation.
Die Schiffländi wird verschiedene Bodenbeläge aufweisen. Besteht Stolpergefahr?
Nein. Alle Bodenbeläge sind eben und behindertengerecht. Es besteht keine Stolpergefahr.
Weshalb werden die Freiflächen (Flanierweg) von den Gastronomiebetrieben benötigt?
Einerseits sind die Freiflächen (Flanierweg vor den Gastronomiebetrieben) ein Hauptbestandteil des Projekts, welches den Studienauftrag gewonnen hat. Andererseits muss die Schiffländi eine funktionierende Erschliessung für die südöstliche Altstadt bereitstellen, die aus Verkehrssicherheitsgründen nicht an der Anlegestelle der URh vorbeigehen kann. Zudem benötigen die Blaulichtorganisationen, insbesondere die Feuerwehr, eine hindernisfreie Zufahrt sowie gesetzlich vorgegebene Stellflächen vor den Gastronomiebetrieben bzw. den Gebäuden. Dabei sind die Richtlinien der Feuerwehrkoordination Schweiz einzuhalten. Darin ist unter anderem festgehalten, dass eine Stellfläche für ein Feuerwehrfahrzeug 6 x 11 Meter betragen muss. Ebenfalls sind Einlenkradien von 10.5 Meter vorgegeben. Die Stellflächen sind jederzeit frei zu halten. Die Richtlinien werden durch die kantonalen Stellen im Bewilligungsverfahren geprüft und sind für eine Genehmigung des Projekts einzuhalten.
Müssen die Gastronomen für eine Umsetzung der Schiffländi-Neugestaltung teilweise enteignet werden?
Nein. Das gesamte Schiffländi-Areal befindet sich auf öffentlichem Grund. Die Gastronomiebetriebe verfügen über eine Bewilligung zur Nutzung des öffentlichen Raums.
Weshalb werden die Holzpodeste der Gastronomiebetriebe zurückgebaut?
Der Rückbau der Holzpodeste erfolgt im Sinne der Sicherheit und der allgemeinen Nutzungsqualität. Die vorgesehene Platzgestaltung mit einer bodenebenen, zweigeteilten Gastronomie erfüllt einen wichtigen Zweck: Sie verbessert die Zugänglichkeit von Gebäuden und Anlagen für alle Nutzer und Blaulichtorganisationen. Die Altstadt von Stein am Rhein mit ihrer wertvollen Bausubstanz ist ein besonderes und schützenswertes Kulturgut. Mit der Neugestaltung können alle gesetzlichen und technischen Vorgaben (insbesondere die Richtlinien der Feuerwehrkoordination Schweiz) eingehalten werden, was heute nicht der Fall ist.
Wie kommt der Stadtrat den Gastonomiebetrieben entgegen?
Die Gastronomen sind in die Planung miteinbezogen worden. Viele ihrer Anliegen am Projekt sind umgesetzt: Die schon bei der ausgewählten Projektstudie vorgesehene Gastronomie an der Fassade wurde so vergrössert, dass bis 6er-Tische platziert werden können. Die Aussengastronomie wird in der Platzmitte unter Bäumen platziert, wobei die Fläche und Platzzahl unverändert bleibt. Das Konzept ist auf ein flexibles und ungestörtes Flanieren der Fussgängerinnen und Fussgänger ausgelegt. Ausserdem werden den Restaurants Buffets mit Strom zur Verfügung gestellt, sodass Kaltgetränke direkt von der Terrasse aus serviert werden können. Auch wird der Rückbau der Podeste entschädigt.
Durch den Wegfall der Podeste werden Treppen nötig, um den Höhenunterschied vom Boden zum Restauranteingang auszugleichen. Ist das gefährlich für das Servierpersonal?
Nein, es benötigt keine grossen Treppenanlagen, sondern allenfalls einzelne Stufen. Durch die Anhebung des Platzes werden sich die Höhenunterschiede in einer Bandbreite – je nach Gastrobetrieb – zwischen 0 bis 3 Stufen bewegen. Die Detailplanung mit jedem einzelnen Gebäudeeigentümer und Gastronomen findet in der nächsten Phase statt. Gemäss Gutachten der Arbeitssicherheit Schweiz wird die Arbeitssicherheit für das Servicepersonal mit der neuen Platzgestaltung sogar leicht verbessert im Vergleich zur heutigen Situation mit den Podesten.
Das Personal der Gastronomiebetrieb muss künftig über eine befahrene Strasse laufen. Ist das nicht gefährlich?
Die gesamte Schiffländi wird zur Fussgängerzone. Das heisst: Es gilt Schritttempo für alle und die Fussgänger haben Vortritt. Motorisierte Fortbewegung ist ausschliesslich für Anwohner und Zulieferer – zweite nur zu Randzeiten – erlaubt. Fahrradverkehr ist in der gesamten Gastronomiezone gänzlich verboten. Die Sicherheit hat oberste Priorität.
Werden die Laufwege des Servierpersonals künftig viel länger werden?
Was die längeren Laufwege betrifft, gilt es die Dimensionen zu wahren. Sie verlängern sich um wenige Meter. Es handelt es sich nicht um ein exotisches Konzept, sondern um eine bewährte und häufig praktizierte Lösung.
Wann beginnen die Bauarbeiten und wann wird die neugestaltete Schiffländi freigegeben?
Die Bauarbeiten dauern rund sechs Monate und würden im Herbst 2025 beginnen. Die neugestaltete Schiffländi könnte im Frühling 2026 freigegeben und von der Bevölkerung genutzt werden.
Wo kann sich die Bevölkerung im Detail über das Projekt informieren?
Die gesamte Dokumentation mit allen Detailinformationen zur Neugestaltung ist aufgeschaltet auf der Website der Stadt Stein am Rhein (www.steinamrhein.ch/neugestaltung-schifflaendi). Ausserdem findet am 22. Mai 2024, nach erfolgtem Versand der Abstimmungsunterlagen, ein weiterer öffentlicher Informationsanlass statt.
Wieso sollte man am 9. Juni 2024 ein Ja in die Urne legen?
Die Umsetzung des geplanten Projekts macht unsere Schiffländi zu einem Ort, an dem man sich wohlfühlt! Unsere Schiffländi wird für uns Steinerinnen und Steiner und für unsere Gäste schöner, nutzungsfreundlicher und sicherer.
Was passiert bei einem Nein?
Im Falle einer Ablehnung des Projekts müssen die getätigten Planungskosten (ca. CHF 450'000.00) abgeschrieben werden. Diese Kosten hat die Stadt selbst zu tragen. Die Gründe für die Ablehnung müssten analysiert und unter Mitwirkung der Öffentlichkeit abgefragt werden. Anschliessend müsste ein neuer Prozess aufgegleist werden. Dazu gehören die Ausarbeitung eines neuen Projekts, eventuell mit Studienauftrag, die Klärung der Finanzierung (eine Finanzierungsvereinbarung mit der Jakob und Emma Windler-Stiftung muss neu verhandelt werden) und die Durchführung einer öffentlichen Vernehmlassung. Bis ein neues abstimmungsreifes Projekt vorgelegt werden könnte, würden einige Jahre vergehen.