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Bestattungsamt

Das Bestattungsamt nimmt die Anmeldung von Todesfällen entgegen und organisiert Beisetzungen in Zusammenarbeit mit den Hinterbliebenen. Es ist befugt, letztwillige Verfügungen bezüglich der Bestattungsformalitäten anzunehmen. Der Friedhofsverwalter stellt Grabmahlbewilligungen aus. Zudem obliegt ihm die Verwaltung des Friedhofs und die Pflege der Grabstätten.