Einwohnerdienste
Als erste Anlaufstelle der Stadtverwaltung haben die Einwohnerdienste vielfältige Zuständigkeiten. Dazu gehören die Regelung der Meldeverhältnisse, die Führung des Einwohner- und Hunderegisters sowie die Bereitstellung von Daten- und Adressauskünften. Zusätzlich obliegt ihnen das Ausstellen von Auszügen aus dem Einwohnerregister und die Führung des Stimmregisters sowie des Fundbüros.